Mitmachen

Sowohl das Lehrbuch als auch das Fallbuch zu den Grundrechten bieten vielfältige Möglichkeiten zur Mitarbeit.

Eine niedrigschwellige Möglichkeit ist die Kommentierung von Artikeln. Jedes Kapitel bei Wikibooks hat eine dazugehörige Diskussionsseite. Hier könnt ihr Anmerkungen, Änderungsvorschläge und Kritik hinterlassen.

Beide können bei Wikibooks verändert werden. Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  1. einen Account anlegen
  2. im jeweiligen Abschnitt auf „Bearbeiten“ klicken
  3. Falls euch die Wiki-Syntax stört, müsst ihr in den Optionen den „Visuellen Editor“ einstellen

2 Gedanken zu „Mitmachen“

  1. Hallo,
    ich habe mich auf Seite 551 des Grundrechte-Skripts hinsichtlich des „Rechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ gefragt, ob und inwiefern dieses wirklich gegenüber Art. 13 I GG im Verhältnis der Spezialität steht (im Text: „[…] ist gegenüber dem Schutz der Wohnung aus Art. 13 I GG spezieller […]“). Meines Verständnisses – auch gerade aufgrund dieses wunderbaren Skriptes – nach, stehen die Schutzbereiche selbstständig nebeneinander, sodass sich von vornherein keine Konkurrenzsituation ergeben kann. So hat das BVerG im Falle eines Staatstrojaners eine (entsprechende) Anwendung beziehungsweise die Übertragung seiner Rechtsprechung bezüglich des analogen Raums in Art. 13 I GG gerade abgelehnt. Vielleicht verstehe ich die Textstelle zu technisch oder unterliege in anderer Weise eines Missverständnisses?
    So oder so schonmal vielen Dank, dass Sie sich zur Beantwortung meiner Frage Zeit nehmen!
    Liebe Grüße
    Benedikt

    Antworten
    • Lieber Benedikt,

      vielen Dank für deine Anmerkung. Du hast Recht. Die Spezialität betrifft den Fall, dass die Polizei in eine Wohnung geht und den Computer mitnimmt. Dann wäre es denkbar, das Auslesen des Computers auch unter Art. 13 GG zu fassen. In der Regel wird der Zugriff aber ohnehin remote erfolgen, indem das Endgerät schlicht gehackt wird.

      Beste Grüße
      Max Petras

      Antworten

Schreibe einen Kommentar