Stil
Zugängliches Wissen setzt zugängliche Sprache voraus. Achtet daher bitte auf einfache und verständliche Formulierungen. Vermeidet lange Sätze und überflüssige Fremdwörter.
Argumentiert aus der Sache heraus und verzichtet auf Floskeln wie zum Beispiel „nach hier vertretener Ansicht, nach diesseitiger Ansicht“. Wenn ihr eure eigene Meinung darstellt, solltet ihr einfach Stellung beziehen („Dieser Ansatz überzeugt nicht“). Schon die Auswahl des Themas und die Wiedergabe der Inhalte sind notwendig subjektiv eingefärbt – eine objektive Stellungnahme ist unmöglich. Macht das gerne transparent und bezieht Position.
Wir wollen Leser*innen in unseren Materialien zur steten Mitarbeit auffordern und keine zusätzlichen Hierarchien aufbauen. Eine direkte Ansprache der Leser*innen darf daher per „du“ erfolgen.
Schließlich regen wir an, gendergerechte Sprache zu nutzen. Diskutiert in eurem Projekt, ob und wie ihr das umsetzen möchtet. Aus Erfahrung mit den ersten abgeschlossenen Projekten stellen sich klärungsbedürftige Fragen bei der Wahl des Zeichens (Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder anderes), der Reihenfolge der Nennung (erst weibliche oder erst männliche Form?), beim Gendern von Artikeln (der*die), von Gesetzeswortlaut („Jedermann“) und von etablierten Begriffen („Beschwerdeführer“). Ob ihr umfassend gendern möchtet und wenn ja, wie, ist letztendlich eure Entscheidung. Ihr könnt euch im Projekt auf eine Form einigen oder verschiedene Formen nutzen.
Typographie
Benutzt die geschwungenen Anführungszeichen –> „ “
Beachtet bitte den typographischen Unterscheid zwischen dem kurzen Bindestrich – (am Zeilenende, bei zusammengesetzten Wörtern) und dem langen Gedankenstrich – (bei von–bis Angaben wie „S.1–2“ oder „Art. 3–4 GG“, bei Satzeinschützen oder anstelle eines Kommas/Doppelpunktes wie bei BVerfGE 6, 32 (41) – Elfes).
Auslassungen von Wörtern in wörtlichen Zitaten werden mit eckigen Klammern und Doppelpunkt – […] – gekennzeichnet. Einschübe im Fließtext bleiben mit runden Klammern (etwa so).
Abkürzungen
Zur Zitierweise von Gesetzen vgl. bitte die genauen Angaben bei den Literaturtypen im Zitierguide.
Zu den Abkürzungen von Gerichten vgl. bitte die genauen Angaben bei den Literaturtypen im Zitierguide.
Daneben sind akzeptierte (abschließende!) Abkürzungen:
– a. a. O.
– BR-Drucks.
– BT-Drucks.
– f. oder ff.
– Fn.
– Rn.
– i. d. F.
– i. V. m.
– m. w. N.
– z. B.
– bzw.
– sog.
– usw.
Ansonsten soll nicht abgekürzt werden.
Geschützte Leerzeichen
Bestimmte Textelemente sollten bei der Formatierung nicht auseinandergerissen werden. Deshalb müssen hier – je nach eingesetztem Programm – geschützte Leerzeichen verwendet werden:
-
bei Normen/Gesetzen/Paragraphen – die genaue Verwendung ist im Zitierguide beschrieben
-
bei den o.g. Abkürzungen, die mehrere Wörter enthalten (etwa i. V. m.)