Leitfaden OpenRewi

Modul 2: Rechtliche und formale Anforderungen an OER

Lernziele

  • Die Lernenden können die Grundprinzipien von Creative-Commons-Lizenzen erläutern.
  • Die Lernenden können die Eignung verschiedener Creative-Commons-Lizenzen für rechtswissenschaftliche Lehrmaterialien beurteilen.
  • Die Lernenden können Lizenzhinweise nach der TULLU-Regel korrekt formulieren.
  • Die Lernenden können Anforderungen an die Barrierefreiheit als formales und didaktisches Qualitätsmerkmal von OER beschreiben.
  • Die Lernenden können die Bedeutung von Metadaten für die Auffindbarkeit und Nachnutzung von OER erläutern.
  • Die Lernenden kennen verschiedene persistente Identifikatoren.
  • Die Lernenden können rechtliche und formale Anforderungen bei der Erstellung oder Überarbeitung eigener OER berücksichtigen.

Schwerpunkte

  1. Rechtliche und formale Anforderungen an OER
  2. Offene Lizenzen verstehen
  3. Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal
  4. Metadaten für Auffindbarkeit und Nachnutzung
  5. Persistente Identifikatoren
  6. Checklisten / Entscheidungsbaum

1. Rechtliche und formale Anforderungen an OER

Der Vorteil von Open Educational Resources liegt nicht alleine darin, dass sie frei zugänglich sind. Ein großer Mehrwert liegt darin, dass sie von anderen genutzt, weitergegeben, angepasst und weiterentwickelt werden können. Damit diese Nachnutzung rechtssicher und nachvollziehbar möglich ist, müssen bei der Veröffentlichung von OER sowohl rechtliche als auch formale Anforderungen berücksichtigt werden. Während die ersten Klarheit schaffen, welche Nutzungsrechte anderen Personen eingeräumt werden und unter welchen Bedingungen Materialien verwendet werden dürfen, sorgen formale Anforderungen dafür, dass diese Informationen sichtbar, auffindbar und langfristig nachvollziehbar bleiben.

1.1 Rechtliche Anforderungen

Die Open Definition beschreibt Offenheit, > “wenn jede:r darauf [Wissen] frei zugreifen, es nutzen, verändern und teilen kann – eingeschränkt höchstens durch Maßnahmen, die Ursprung und Offenheit des Wissens bewahren.” (Open Knowledge Foundation 2026)

Offenheit umfasst damit nicht nur den freien Zugang zu Materialien, sondern insbesondere auch deren Nachnutzung und Weiterentwicklung. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden das Urheberrecht sowie die entsprechenden europäischen Regelungen. Da die erforderlichen Nutzungsrechte nicht einzelnen Personen, sondern der Allgemeinheit eingeräumt werden sollen, haben sich im Open-Science- und OER-Kontext standardisierte Open-Content-Lizenzen etabliert. Besonders verbreitet sind die Creative-Commons-Lizenzen, die im folgenden Abschnitt näher vorgestellt werden. Damit Nachnutzende zuverlässig erkennen können, welche Rechte ihnen eingeräumt werden, sollte die gewählte Lizenz konsistent an allen relevanten Stellen angegeben werden. Diese sollte sowohl auf dem Material selbst in menschenlesbarer Form als auch in den zugehörigen Metadaten sowie auf der Veröffentlichungsplattform oder Website hinterlegt werden.

1.2 Formale Anforderungen

Formale Anforderungen spielen eine wichtige Rolle bei der Veröffentlichung von Open Educational Resources, da sie dazu beitragen, dass Materialien nicht nur rechtssicher bereitgestellt, sondern auch langfristig auffindbar, zitierbar und nachnutzbar sind.

Aus der Perspektive der Herausgebenden schaffen formale Standards Transparenz und erleichtern die Einordnung der Materialien in bestehende wissenschaftliche und didaktische Kontexte. Insbesondere in den Rechtswissenschaften, in denen nachvollziehbare Quellenangaben und verlässliche Referenzierung eine zentrale Rolle spielen, leisten formale Standards einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Qualität und Vertrauenswürdigkeit von Publikationen.

Formale Anforderungen sind daher nicht lediglich technische Vorgaben, sondern ein wesentlicher Bestandteil offener Publikationspraxis. Sie schaffen Anschlussfähigkeit innerhalb der Fachcommunity und unterstützen die Ziele von Open Science und OER, Wissen möglichst offen, auffindbar und nachnutzbar bereitzustellen.

2. Offene Lizenzen verstehen

Die Creative-Commons-Lizenzen wurden um die Jahrtausendwende herum eingeführt, um die Begrenzungen des Urheberrechts in Richtung einer Wissensgesellschaft zu überwinden, in der Wissen ohne diese Begrenzungen frei zirkulieren kann. (Plotkin 2002; Boehm u. a. 2025, Rn. 30)

Sie entstammen einer lose verbundenen Bewegung, die sich auch in anderen Bereichen wie der Softwareerstellung gegen allzu strenge, durch das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte gezogene Begrenzungen der Weiternutzung von Ideen gewendet haben. Natürlich machen sich auch CC-Lizenzen im Ausgangspunkt das Urheberrecht zu Nutze und enthalten – je nach gewähltem Lizenzmodell – bestimmte Hürden für die Nachnutzung.

Mit dem Begriff der „Commons“ ist dabei die Vorstellung eines gemeinsamen, gesellschaftsnützlichen Bestands an Wissens bezeichnet, der eben gesellschaftlich getragen weiterzirkulieren kann. (commons_2026?) Die CC-Lizenzen sind somit ein Baustein einer weiterreichenden Bewegung und eines Anspruchs, die sich in Manifesten und Deklarationen wie der Open Definition der Open Knowledge Foundation (2026) niederschlagen.

Die Creative-Commons-Lizenzen wirken zeitlich und räumlich unbeschränkt und können daher auch nicht im Nachhinein zurückgenommen oder modifiziert werden.

2.1 Die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenzen

Creative-Commons bietet fünf Bedingungen, aus dessen Kombinationen die Lizenzen generiert werden können. Dazu gehören:

BY

Die Nachnutzung erfordert die Namensnennung des:der Autor:in in der von ihm:ihr gewählten Weise. Das muss nicht explizit vorgeschrieben werden, erleichtert aber die Nachnutzung. Wird nur ein Name und die gewählte Lizenz angegeben, müssen Nachnutzende den vorhandenen Namen angeben.

SA

Die Weitergabe kann unter ganz genau den gleichen Bedingungen passieren. Dabei beziehen sich die gleichen Bedingungen auf die Lizensierung selbst, nicht jedoch auf das Format oder den Inhalt. So ist es ohne Weiteres zulässig, eine digitale Publikation mit der Komponente SA auszudrucken und zu verkaufen. Die Inhalte müssen nur ebenfalls unter einer Lizenz stehen, die mit CC SA kompatibel ist.

NC

Die Bedingung „Nicht kommerziell“ beschränkt die Nachnutzung auf solche Verwendungen, bei denen es nicht vorrangig um geschäftliche Vorteile oder geldwerte Vergütungen geht. Bei der Verwendung der Komponente NC bestehen Rechtsunsicherheiten, die sich vor allem bei werbe- oder spendenfinanzierten, ansonsten aber nach allgemeinem Verständnis nicht-kommerziellen Plattformen ergeben. (boehm_xii_2025?, Rn. 76)

ND

Die Bedingung „Keine Bearbeitungen“ verbietet alle Veränderungen des Werks, die nicht bloß formaler oder technischer Natur sind. (kreutzer_abschnitt1a_2026?, Rn. 14) Im Gegensatz zu SA bezieht sich diese Bedingung nicht auf die Lizensierung selbst, sondern auf den Inhalt der Publikation.

0

Diese Bedingung wird nur in der Freigabeerklärung CC0 (CC Zero) angewandt. CC0 erlaubt die Weiterverwendung ohne Beschränkungen. Für die deutsche Rechtsordnung, die keinen Verzicht auf Urheberrechte im umfassenden Sinne kennt, bedeutet das rechtstechnisch die Einräumung einer Lizenz ohne Bedingungen. CC0 ist damit die radikalste Umsetzung der Freies-Wissen-Idee: „Wer […] weder Wert auf Fame noch auf Fortune legt, […] entscheidet sich für CC0.“ (weitzmann_abschnitt3a_2025?, Rn. 8)

2.2 Die Creative-Commons-Lizenzen

Die CC-Lizenzen wurden seit 2000 in mehreren Iterationsschritten von der gleichnamigen Organisation entwickelt und verfeinert. Sie sind international einheitlich und liegen in 45 Sprachen übersetzt vor. Aus den im Abschnitt 2.1 genannten Bedingungen können die folgenden sechs Lizenzen in der Version 4.0 International gewählt werden:

Lizenz Benennung
CC BY CC BY (Namensnennung)
CC BY-SA CC BY-SA (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC BY-ND CC BY-ND (Namensnennung-Keine Bearbeitungen)
CC BY-NC CC BY-NC (Namensnennung-Nicht Kommerziell
CC BY-NC-SA CC BY-NC-SA (Namensnennung-Nicht Kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC BY-NC-ND CC BY-NC-ND (Namensnennung-Nicht Kommerziell-Keine Bearbeitung

Darüber hinaus können die Urheber:innen weltweit auf alle ihre urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte an einem Werk verzichten:

CC0
CC0 (Freigabeerklärung)

2.3 Kompatibilität verschiedener CC-Lizenzen mit der Open Definition und daraus resultierende Fallstricke

Da die CC-Lizenzen die Weiternutzung in unterschiedlichem Maße begrenzen, wird durch die Wahl mancher Lizenztypen die Verbreitung der so lizenzierten Werke erschwert. Dies betrifft vor allem die beiden Merkmale NC (Nicht Kommerziell) und ND (Keine Bearbeitungen).

Die NC-Klausel untersagt kommerzielle Nutzungen, was jedoch in der Praxis zu vielen Unsicherheiten führt, da es oft unklar ist, welche Nutzungsformen als kommerziell gelten. Darüber hinaus schränkt dies eine der zentralen Anforderungen von Offenheit ein: den kostenfreien Zugang. Die ND-Klausel hingegen verbietet die Veröffentlichung bearbeiteter Versionen. Dadurch können Materialien weder übersetzt noch an unterschiedliche Kontexte angepasst werden.

Darüber hinaus können NC- und ND-Lizenzen die Kombination mit anderen offen lizenzierten Materialien erschweren oder sogar verhindern (vgl. Abbildung).

Beide Merkmale werden nicht als mit der Open Definition (Open Knowledge Foundation 2026) kompatibel angesehen, (vgl. (freeculturalworks_2015?) die von verschiedenen Akteuren als maßgeblich angesehen wird. So akzeptiert Wikimedia Commons beispielsweise keine Einreichungen mit diesen Merkmalen. (wikimedia_commons_2026?) Auch Fördergeber, die sich der Veröffentlichung von OER oder wissenschaftlicher Erkenntnisse im Open Access verpflichtet haben, schreiben bisweilen die Verwendung von mit der Open Definition kompatibler CC-Lizenztypen vor. Dadurch sind CC BY und CC BY-SA in eine Standard-Position gerückt.

CC License Compatibility Chart

Abbildung: CC-Lizenz-Kompatibilitätstabelle. CC0.

Bei der Entscheidung für einen bestimmten Lizenztyp sollten diese Einschränkungen bedacht werden (vgl. Entscheidungsbaum). Für OER wird die Verwendung von NC- und ND-Modulen im Allgemeinen nicht empfohlen. (euler_bildung_2025? Rn. 41-42)

graph TD;
    A(Soll eine kommerzielle Nachnutzung möglich sein?) -->|ja| B(Sollen Bearbeitungen erlaubt sein?)
    A -->|nein| D(Sollen Bearbeitungen erlaubt sein?)
    B -->|nein| K(CC BY-ND)  
    D -->|nein| E(CC BY-NC-ND)
    D -->|ja| F(Sollen Bearbeitungen unter gleicher Lizenz weitergegeben werden müssen?)
    F -->|ja| G(CC BY-NC-SA)
    F -->|nein| L(CC BY-NC)
    B -->|ja| H(Sollen Bearbeitungen unter gleicher Lizenz weitergegeben werden müssen?)
    H -->|ja| I(CC BY-SA)
    H -->|nein| J(CC BY)

Welche CC-Lizenz ist die richtige für mich? (Infografik)

Abbildung: (Klute und Muuß-Merholz (2015)) lizenziert unter der Creative Commons Attribution Share Alike 3.0 (CC BY-SA 3.0) Lizenz.

2.4 Materialien korrekt und rechtssicher kennzeichnen

Offene Lizenzen entfalten ihre Wirklung nur, wenn Materialien korrekt gekennzeichnet werden. Eine vollständige Lizenzangabe stellt sicher, dass Urheber:innen sichtbar bleiben und Nachnutzende die rechtlichen Rahmendbedingungen nachvollziehen können. Als Unterstützung für die Erstellung korrekter Lizenzhinweise hat sich die TULLU-Regel etabliert, die die wesentlichen Angaben beschreibt, die bei der Nachnutzung offen lizenzierter Materialien gemacht werden sollten. (oerinfo_tullu_2016?) Sie fasst die wesentlichen Informationen zusammen, die erforderlich sind, damit Herkunft und Nutzungsbedingungen eines Materials nachvollziehbar bleiben.

Bestandteil Bedeutung Erläuterung Beispiel
T Titel des Materials Genauer Titel des Werks, sofern vohanden Creative Commons Public License (CCPL): Kommentar und Handbuch für die Rechtspraxis
U Urheber:in Autor:in des Materials, wie auf dem Material angegeben Franziska Boehm, Ellen Euler, Paul Klimpel, Fabian Rack, John Weitzmann
L Lizenz Lizenz des Materials Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
L Link zur Lizenz Vollständige Lizenzbeschreibung verlinken https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
U  Ursprungsort / Quelle Verweis auf den Ursprungsort des Materials https://doi.org/10.24921/2025.94115974

Ein vollständiger Lizenzhinweis sollte dann beispielsweise wie folgt aussehen: Creative Commons Public License (CCPL): Kommentar und Handbuch für die Rechtspraxis” von Franziska Boehm, Ellen Euler, Paul Klimpel, Fabian Rack und John Weitzmann, lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0), verfügbar unter https://doi.org/10.24921/2025.94115974.

3. Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal

Barrierefreiheit trägt wesentlich zur Qualität von Lehr- und Lernmaterialien bei. Sie ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und technischen Zugängen, Materialien selsbständig zu nutzen. Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbessern zugleich die allgemeine Benutzerfreundlichkeit von Materialien. Klare Strukturen, aussagekräftige Überschriften, Alternativtexte für Bilder oder gut lesbare Kontraste erleichtern allen Nutzenden die Orientierung und das Verständnis.

3.1 OER und inklusive Lehre

16% der Studierenden an deutschen Hochschulen berichten von einer studienerschwerenden Beeinträchtigungen, welche auf psychischen Erkrankungen ǘber chronische Erkrankungen hin bis zu Bewegungs-, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen zurückzuführen sein kann (dzhw_studierendenbefragung_2023?). Diese Studierenden haben auch besondere Bedürfnisse an ihre Lehrmaterialien: Eine größere Schriftgröße, klar lesbare Kontraste, Audiodeskriptionen bei Videoinhalten, Alternativtexte bei Grafiken oder klare Struktur und ablenkungsfreies Layout bei Wahrnehmungs- und Verarbeitungsproblemen.

Der 2. OER World Congress hat im Ljubljana OER Action Plan (Punkt 3b) eine Empfehlung für zugängliche und barrierearme OER ausgesprochen; inbesondere sollten OER nutzbar für alle, insb. Menschen mit Behinderung und barrierefrei (accessible) nach internationalen Standards sein. Nicht nur OER zielen allerdings auf eine innklusive Lehre ab:

Gem. § 2 Abs. 4 HRG tragen Hochschulen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Nach der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz „Eine HS für alle” vom 21.4.2009 sollten es Lehrende als Teil des Lehrauftrags sehen, systematisch die Bedürfnisse von Studierenden mit chronischer Krankheit einzubeziehen. Öffentliche Hochschulen sind zudem verpflichtet, ihre Websiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, wovon auch Lernmanagementsysteme samt Lernmodulen und den zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien erfasst sind. (Hövelmann 2025, 417 (419))

OER bieten Potentiale für eine inklusive Lehre: Anders als klassische juristische Lehrbücher in Papierform und die typischen gescannten PDF-Aufsätze sind sie digital, kostenfrei zugänglich und an die Bedürfnisse Studierender mit Einschränkungen anpassbar. Zudem können aus verfügbaren OER einfach Sammlungen an Lehrmaterialien erstellt werden, die verschiedene Lernarten unterstützen, sodass Studierende sie flexibel und nach ihren Bedürfnissen nutzen können. Die iterative Natur von OER passt zudem zu den Erfordernissen der digitalen Barrierefreiheit: Ein Lernmaterial kann in verschiedenen Varianten veröffentlicht, aber auch nach und nach angepasst werden, um Barrierefreiheitsanforderungen zu genügen.

OER sind allerdings nicht von Natur aus barrierefrei, sondern die digitale Barrierefreiheit muss von Anfang an mitgedacht werden. Auch wenn rechtlich eine Nachnutzung im rechtlichen Sinne durch die offene Lizenz erlaubt ist, kann ein nicht bearbeitbares Format wie PDF diese in der Praxis wieder verhindern. Es empfiehlt sich folglich, Materialien in bearbeitbaren, möglichst interoperablen Formaten (z. B. .docx, .odt) zu veröffentlichen.

3.2 Digitale Barrierefreiheit bei Lehr- und Lernmaterialien

Die sog. digitale Barrierefreiheit ist ein besonderer Teil der Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung. Sie basiert auf den vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) aus denen einzelne technische Maßnahmen abgeleitet werden:

  1. Wahrnehmbarkeit: Sind Inhalte für alle wahrnehmbar?
  2. Bedienbarkeit: Sind Inhalte für alle bedienbar, mit oder ohne Computermaus?
  3. Verständlichkeit: Sind Inhalte für alle verständlich?
  4. Robustheit: Ist eine Bedienung für Nutzer:innen assistiver Technologien möglich?

Tabelle 2: Die vier Prinzipien der WCAG und Umseztungsbeispiele. (pferdekämpfer_offene_2024?)

Prinzip Beschreibung Beispiele
Wahrnehmbarkeit Alle Nutzer:innen können alle Bereiche und Inhalte wahrnehmen. Zwei-Sinne-Prinzip: Informationen sind nicht nur über einen Sinn wahrnehmbar. Inhalte sind anpassbar: Seiten sind auf unterschiedliche Art anzeigbar, ohne dass Inhalte und Struktur verloren gehen. Inhalte sind unterscheidbar: Inhalte sind gut zu sehen und zu hören.
Bedienbarkeit Alle Nutzer:innen können alle Bereiche und Funktionen erreichen und aktivieren – unabhängig davon, ob sie Maus, Tastatur, Screenreader, Sprachsteuerung oder andere Hilfsmittel nutzen. Navigierbar und tastaturbedienbar: Die Navigation mit anderen Benutzeragenten als der Maus wird unterstützt. Alle Funktionalitäten können allein mit der Tastatur erreicht und ausgelöst werden. Bewegung mit Tabtaste durch die Oberfläche in einer sinnvollen Reihenfolge, der Tastaturfokus ist sichtbar. Ausreichend Zeit: Nutzer:innen haben genügend Zeit zum Lesen und Bearbeiten.
Verstehbarkeit Die Informationen und die Bedienung müssen für die Lernenden gut verständlich sein. Lesbar: Die Sprache sämtlicher Inhalte und Beschriftungen ist für die Zielgruppe verständlich. Vorhersehbar: Gliederung und Gestaltung von Material oder Oberfläche ist klar und konsistent, sodass man sich einfach darin zurechtfindet. Fehlerfreundlich: Materialien, insbesondere interaktive Elemente, sind fehlerfreundlich gestaltet.
Robustheit Die Materialien müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein. Die Kompatibilität hängt maßgeblich von den Plattformen und Programmen ab.

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit ist vielfältig und von den verschiedenen Materialtypen und Gestaltungsarten abhängig. Damit soll hier auf verschiedene Angebote verwiesen werden.

Mag die Vielzahl technischer Details doch überwältigen, sei darauf hingewiesen, dass ein Mitdenken der vier Prinzipien bei der Erstellung von Lehr- und Lernmaterialien die Zugänglichkeit der Materialien bereits verbessern kann.

Werden Lehrmaterialien geteilt, bieten sich zudem Hinweise zur Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen an einzelne Inhalte an: Welche Elemente sind nicht barrierefrei und warum nicht? Für welche Studierendengruppen könnten diese Inhalte eine potentielle Barriere darstellen? (vgl. Offene Lehr- und Lernmaterialien (OER) barrierefrei gestalten. Handreichung zur Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit in der Entwicklung und Umsetzung digitaler Lehr- und Lernmaterialien, Anne PferdekämperSchmidt, Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw, Technische Universität Dortmund, CC-BY 4.0., Punkt 3.3) Dies ermöglicht es den nachnutzenden Lehrenden, Anpassungen an geäußerte Bedarfe wahrzunehmen. Ergänzend können Kennzeichnungen in den Metadaten vorgenommen werden (z. B. “Untertitel verfügbar”, sodass barrierearme OER in OER-Repositorien leichter zu finden sind.

4. Metadaten für Auffindbarkeit und Nachnutzung

OER können ihr Potenzial nur entfalten, wenn sie von anderen gefunden, verstanden und nachgenutzt werden können. Metadaten spielen dabei eine zentrale Rolle.

4.1 Was sind Metadaten?

Metadaten sind strukturierte Angaben zur Beschreibung von Ressourcen. Im Kontext von OpenRewi beschreiben sie insbesondere Publikationen wie Lehrbücher, Kommentare, Handbücher oder einzelne Kapitel. Zusätzlich können auch Begleitmaterialien wie interaktive H5P-Lernelemente, Übungsaufgaben oder andere Lernmodule mit eigenen Metadaten versehen werden.

Metadaten können sich also auf unterschiedliche Ebenen beziehen:

  • das Gesamtwerk, zum Beispiel ein Lehrbuch,
  • einzelne Teile des Werks, zum Beispiel Kapitel oder Abschnitte,
  • ergänzende Materialien, zum Beispiel H5P-Module, Fallübungen oder Selbsttests.

4.2 Warum sind Metadaten wichtig?

Metadaten wirken auf den ersten Blick oft wenig spannend. Für die Wirkung einer Publikation sind sie aber ebenso wichtig wie die Inhalte selbst. Denn nur Materialien, die gefunden, eindeutig identifiziert, korrekt zitiert und nachgenutzt werden können, können ihre intendierte Wirkung entfalten. Ein Lehrbuch, das niemand findet, kann auch niemand zum Lernen verwenden.

Metadaten erfüllen dabei mehrere Funktionen:

Auffindbarkeit:

Sie sorgen dafür, dass Publikationen und Lernmaterialien über Suchmaschinen, Bibliothekskataloge, Repositorien, OER-Portale und andere Nachweissysteme gefunden werden können.

Zitierbarkeit und Identifikation:

Sie ermöglichen es, Publikationen eindeutig zu identifizieren und korrekt zu zitieren, etwa über DOI, ISBN, Titel, Autor:innen, Herausgeber:innen, Version und Erscheinungsdatum.

Zuschreibung wissenschaftlicher Leistung:

Metadaten machen sichtbar, wer an einer Publikation beteiligt war. Sie unterstützen damit die Zuordnung von Autor:innenschaft, Herausgeber:innenschaft, Reviewtätigkeit und weiteren Beitragsrollen.

Nachnutzung und rechtliche Klarheit:

Angaben zu Lizenz, Rechteinhaber:innen, Version und Format helfen anderen Personen einzuschätzen, ob und wie ein Material weiterverwendet, bearbeitet oder verbreitet werden darf.

Qualität und Professionalität:

Sorgfältige Metadaten sind auch ein Ausweis professioneller Publikationspraxis. Sie zeigen, dass nicht nur die inhaltliche Qualität, sondern auch die formale Qualität, Sichtbarkeit und langfristige Nachnutzbarkeit einer Publikation berücksichtigt werden.

4.3 Metadatenschema für OER in der Rechtswissenschaft

Damit offene Lehr- und Lernmaterialien leicht gefunden und nachgenutzt werden können, werden sie mit Metadaten beschrieben. Hierfür wurde auf Basis von schema.org das Allgmeine Metadatenprofil für Bildungsressourcen (AMB) entwickelt („Allgemeines Metadatenprofil für Bildungsressourcen (AMB)“ 2026). Es bietet ausreichend Informationen zur Beschreibung eines Materials, ohne Autorinnen und Autoren durch unnötig umfangreiche Eingaben zu belasten. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen guter Auffindbarkeit und geringem Erfassungsaufwand.

Für die Beschreibung rechtswissenschaftlicher OER empfiehlt sich die Kombination dieser allgemeinen OER-Metadaten mit fachspezifischen Angaben. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über relevante Metadatenfelder, deren Funktion sowie einer Empfehlung zur Erforderlichkeit der jeweiligen Angabe. Die Auswahl dient insbesondere der Auffindbarkeit, Zitierbarkeit, rechtlichen Klarheit, Leistungszuschreibung und Qualitätssicherung.

Legende:

Vorkommen: 0..1 (bis zu 1); 1..n (mindestens 1); 0..n (beliebig viel)

Erforderlichkeit: M (Mandatory – Pflicht); R (Recommended – Empfohlen); O (Optional)

Bezeichnung Vorkommen Erforderlichkeit Definition Beispiel Mapping zu AMB
Autor:innen / Herausgeber:innen 1..n M Personen, die die Publikation verfasst oder herausgegeben haben. Soweit möglich sollten persistente Identifikatoren wie ORCID ergänzt werden. Franziska Boehm, Ellen Euler, Paul Klimpel, Fabian Rack, John Weitzmann creator
Titel 1 M Haupttitel der Publikation oder Ressource Creative Commons Public License (CCPL) name
Untertitel 0..1 O Ergänzender Titel, der Inhalt, Fokus oder Zuschnitt genauer beschreibt Kommentar und Handbuch für die Rechtspraxis  name
Beschreibung 0..n Kurze inhaltliche Zusammenfassung der Publikation oder Ressource Creative Commons-Lizenzen werden seit rund 20 Jahren eingesetzt und sind als freies Lizenzmodell weltweit etabliert. Mit ihnen können Kreative der Allgemeinheit die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien unter bestimmten Bedingungen erlauben.Das Buch kommentiert zum ersten Mal den Lizenztext der Creative Commons Public License und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Rechtspraxis mit Creative Commons-Lizenzen.Der Kommentar bietet damit die erste umfassende juristische Analyse der Creative Commons-Lizenzen. Der Handbuchteil stellt Spezifika unter anderem für die Wissenschaft, die öffentliche Verwaltung und die Rechtsdurchsetzung dar. description
Publikationsdatum 0..1 Datum der Veröffentlichung oder Aktualisierung  2. April 2025  datePublished
ID 1 M Eindeutige Kennungen, z. B. DOI, ISBN, URL https://doi.org/10.24921/2025.94115974 id
Fachgebiet / Rechtsgebiet 0..n Einordnung in ein oder mehrere Fach- bzw. Rechtsgebiete, zum Beispiel Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Migrationsrecht oder Europarecht. Urheberrecht, Lizenzrecht about
Schlagwörter 0..n Begriffe, die zentrale Themen, Rechtsgebiete oder Methoden beschreiben und die Auffindbarkeit verbessern Copyright, Creative Commons, freie Lizenzen, Open Access, CCPL-Kommentar, Öffentliche Nutzung urheberrechtlicher Werke keywords
Sprache 0..n O Sprache der Publikation oder Ressource, zum Beispiel Deutsch oder Englisch Deutsch inLanguage
Publikationstyp 0..* O Art der Ressource, zum Beispiel Lehrbuch, Kommentar, Handbuch, Kapitel, H5P-Modul, Fallübung oder Selbsttest Buch learningResourceType
Lernziel 1..n R Beschreibt, was Lernende nach Bearbeitung können oder verstehen sollen teaches
Zielgruppe 1..n R z. B. Studienanfänger:innen, Examenskandidat:innen, Lehrende oder Fortgeschrittene audience
Lizenz 0..1  R Angabe der Nutzungsrechte Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) license
Version 0..1  R Angabe der Fassung, etwa Erstveröffentlichung, aktualisierte Version oder neue Auflage 1
Reviewstatus 0..1 O Hinweis darauf, ob und in welcher Form ein Review, Lektorat oder eine redaktionelle Prüfung erfolgt ist
LinkedData 0..n O Verknüpfung mit übergeordneten oder ergänzenden Ressourcen isBasedOn; isPartOf; hasPart

Darüber hinaus ist es oft hilfreich einen konkreten Zitierungsstil vorzuschlagen.

5. Persistente Identifikatoren

(dieses Kapitel basiert auf ( Biernacka u. a. 2022, Modul 13))

Digitale Ressourcen bieten die Möglichkeit, langfristig auffindbar, zitierbar und nachnutzbar zu bleiben. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind sogenannte persistente Identifikatoren (Persistent Identifiers, PIDs). Dabei handelt es sich um eindeutige Kennungen aus Zahlen und/oder Zeichenfolgen, die digitalen Objekten dauerhaft zugewiesen werden. Sie ermöglichen eine verlässliche Identifikation und Referenzierung, auch wenn sich beispielsweise Speicherorte oder technische Infrastrukturen im Laufe der Zeit ändern.

Objekte, die in PID-Systemen registriert sind, werden mit beschreibenden, strukturierten Metadaten angereichert. Mit der Vergabe eines persistenten Identifikators werden in der Regel auch strukturierte Metadaten erfasst. Bei Büchern können hierzu beispielsweise Angaben zu Titel, Autor:innen, Erscheinungsdatum, Beschreibung oder Schlagwörtern gehören. Durch diese standardisierte Beschreibung werden digitale Objekte nicht nur eindeutig identifizierbar, sondern auch besser recherchierbar.

PID Optimised Research Cycle

Abbildung 4: PIDs im wissenschaftlichen Bereich nach ((brown_pid_2021?)), lizenziert unter der Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY) Lizenz.

Mittlerweile gibt es viele PIDs im wissenschaftlichen Bereich (vgl. Abbildung 4): diese identifizieren Forschende, Einrichtungen, Institutionen, Verlage sowie die Ergebnisse. Im Folgenden wird auf PIDs eingegangen, die OERs unterstützen und sich insbesondere im europäischen Raum durchgesetzt haben:

ISBN

Ein weit verbreiteter PID ist die International Standard Book Number (ISBN). Die ISBN wird von Verlagen, Buchhandlungen, Bibliotheken und Kund:innen als zentrales Arbeitsmittel zur Identifikation, Bestellung, Vertrieb und Marketing sowie Katalogisierung international genutzt.

DOI

Der Digital Object Identifier (DOI) ist ein persistenter Identifikator zum Auffinden von digitalen Objekten, z. B. von wissenschaftlichen Publikationen oder Datensätzen. DOIs werden von DOI-Registrierungsagenturen vergeben, die auch Metadaten und die zum Objekt führende Webadresse, eine URL, erfassen. Objekte mit DOI sind auch nach Änderung ihrer URL auffindbar, da mehrere URLs hinterlegt werden können und in der DOI-Datenbank aktualisiert werden können.

ORCID iD

Wissenschaftler:innen werden über die ORCID iD eindeutig identifizierbar. Dieser Identifikator ist eine aus 16 Ziffern bestehende Identifizierungsnummer, die in Viererblöcken dargestellt wird, und die von der Organisation ORCID vergeben wird. Mit der ORCID iD ist ein Datensatz verbunden, den die Person unter anderem mit Publikationen, erhaltenen Förderungen oder auch der eigenen Affiliation anreichern kann, um die eigenen forschungsbezogenen Aktivitäten sichtbar zu machen. Die Nutzenden pflegen diesen Datensatz selbst und entscheiden somit, welche Informationen sie mit Förderinstitutionen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder Verlagen teilen.

ROR

Die Research Organization Registry (ROR) vergibt einen Identifikator (ROR ID) für Forschungsorganisationen und -einrichtungen und hinterlegt den vergebenen Code um Metadaten, beispielsweise alternative Namen oder Abkürzungen oder externe URLs zu erfassen. Somit wird die Interoperabilität unterstützt und eine persistente und eindeutige Affiliationsangabe ermöglicht.

Entscheidungshilfe: Lizenzwahl

  • Soll kommerzielle Nachnutzung möglich sein?
  • Sollen Bearbeitungen erlaubt sein?
  • Sollen Bearbeitungen unter gleicher Lizenz weitergegeben werden müssen?
  • Gibt es eingebundene Drittmaterialien mit inkompatiblen Lizenzen?
  • Ist die Lizenz für Lehrbuchinhalte praktisch nachnutzbar?

Glossar-Kandidaten [gerne anpassen]

  • Creative Commons
  • CC + Komponenten:
    • SA
    • NC
    • ND
    • 0
  • TULLU
  • Metadaten
  • DOI
  • ORCID
  • ROR
  • Barrierefreiheit

Literaturverzeichnis