Leitfaden OpenRewi

Modul 1: Grundlagen zu Open Educational Resources

Lernziele

  • Die Lernenden können OER definieren.
  • Die Lernenden können OER von anderen Lehrmaterialien abgrenzen.
  • Die Lernenden können zentrale Merkmale offener Lehrmaterialien erläutern.
  • Die Lernenden können die Konzepte OER, Open Access, Open Data, Open Source und Open Science ihren jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen.
  • Die Lernenden können den Mehrwert von OER für die rechtswissenschaftliche Lehre erklären.
  • Die Lernenden können Herausforderungen bei der Erstellung und Nutzung von OER in der rechtswissenschaftlichen Lehre benennen.
  • Die Lernenden können ein Lehrmaterial anhand definierter OER-Kriterien analysieren.
  • Die Lernenden können die Eignung eines Lehrmaterials für eine offene Veröffentlichung beurteilen.


Schwerpunkte

  1. Was sind Open Educational Resources?
  2. Kriterien und Qualitätsmerkmale offener Materialien
  3. OER als Teil der offenen Publikationspraxis
  4. OER in der Rechtswissenschaft
  5. Nutzen und Mehrwert offener Lehrmaterialien
  6. Praxischeck: Qualitätscheck für vorhandenes Material
  7. Glossar

1. Was sind Open Educational Resources?

Unter dem Konzept von Open Scientific Knowledge werden verschiedene Formen frei zugänglicher wissenschaftlicher Ressourcen verstanden. Dazu gehören unter anderem frei verfügbare Forschungspublikationen (Open Access), Forschungsdaten (Open Research Data) und zugehörige Metadaten, offen lizenzierte Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources) sowie offen zugängliche Software (Open Source Software), Quellcodes (Open Source Code) und Hardware (Open Hardware) (vgl. Abbildung). ((UNESCO 2021), S. 9)

Open Scientific Knowledge

Abbildung: Darstellung der Bestandteile von Open Scientific Knowledge (UNESCO 2021, 11, lizenziert unter der Creative Commons Attribution 3.0 Intergovernmental Organization (CC BY-SA 3.0 IGO) Lizenz)

Lehrende und Doziernde erstellen im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit eine Vielzahl an Lehr- und Lernmaterialien: von Präsentationsfolien, über Arbeitsblätter, Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimedia-Anwendungen, Podcasts, Lernvideos bis zu Prüfungsschemata. In diese Materialien fließt fachliche Expertiese mit ein, didaktische Überlegungen und häufig auch viel Zeit. Leider werden diese Materialien nur in der einen Lehrveranstaltung, an diesem einem Institut an der eigenen Hochschule genutzt und das obwohl ähnliche – teils sogar die gleichen Themen – auch an anderen Orten bearbeitet werden.

Open Educational Resources (OER; offene Bildungsmaterialien) knüpfen genau an dieser Stelle an. Es sind “jegliche Bildungsressourcen (einschließlich Lehrplänen, Kursmaterialien, Lehrbüchern, Streaming-Videos, Multimedia-Anwendungen, Podcasts sowie jegliches weitere Material, welches zu Lehr- und Lernzwecken entwickelt wurde), die Lehrenden und Lernenden frei zur Verfügung stehen, ohne dass diese für die Verwendung Nutzungs- oder Lizenzgebühren zahlen müssten.” ((Butcher 2013), S. 6) Sie ermöglichen also Lehrmaterialien nicht nur öffentlich zugänglich zu machen, sondern auch rechtssicher mit anderen zu teilen.

OERs leisten einen wichtigen Beitrag zum Aufbau von Kompetenzen im Bereich Open Science (vgl. Punkt 3). Sie können den Zugang zu Bildungs- und Forschungsressourcen erleichtern, Lehr- und Lernprozesse unterstützen und die Sichtbarkeit sowie den Nutzen öffentlich finanzierter Inhalte erhöhen. Darüber hinaus fördern OER eine aktive Beteiligung von Lehrenden und Lernenden an der gemeinsamen Entwicklung und Weitergabe von Wissen (vgl. (UNESCO 2021), S. 27).

Gerade in der Hochschullehre weisen OER ein besonders hohes Potential auf. Durch offene Lizenzen können digitale Lehr- und Lernmaterialien einfacher geteilt, angepasst und weiterverwendet werden. Damit werden Potenziale der Digitalisierung nutzbar, die bei traditionell urheberrechtlich geschützten Materialien häufig nur eingeschränkt ausgeschöpft werden können.

OER sind nur ein Teil einer breitgefassten Openness. Diese vermeidet bzw. baut Barrieren zu relevanten Inhalten ab. In der Rechtswissenschaft können sich Maßnahmen zur Förderung von Offenheit auf unterschiedliche Weise zeigen. Sie reichen von der offenen Bereitstellung rechtswissenschaftlicher Publikationen und Lehrmaterialien über die Veröffentlichung von Fallstudien, Kommentierungen oder Übungsmaterialien unter offenen Lizenzen bis hin zur gemeinschaftlichen Entwicklung und kontinuierlichen Weiterentwicklung von Inhalten in kollaborativen Projekten wie offenen Lehrbüchern.

2. Kriterien und Qualitätsmerkmale offener Materialien

Aufbauend auf der OER-Definition von (@Wiley (2014)) sowie weiterführenden Diskussionen zu Offenheit in Bildung und Wissenschaft (z. B. (Weller (2014))) lässt sich Offenheit bei Bildungsressourcen als mehrdimensionales Konzept verstehen:

  • rechtliche Offenheit

    Die Materialien dürfen frei von rechtlichen Hürden kopiert, geteilt und bearbeitet werden.

  • technische Offenheit

    Die Materialien müssen so erstellt worden sein, dass sie barrierefrei und ohne propriätere Software genutzt und verändert werden können.

  • inhaltliche Nachnutzbarkeit

    Die Materialien müssen so aufbereitet sein, dass andere Lehrende und Lernende diese an den eigenen Kontext anpassen können.

  • Transparenz der Entstehung

    Die Provinienz sowie Entwicklungsprozesse der Bildungsmaterialien sind nachvollziehbar.

  • didaktische Offenheit

    Die Materialien bieten Gestaltungsspielraum für individuelles und selbstgesteuertes Lernen.

  • kollaborative Offenheit

    Die Materialien gelten als Ausgangspunkt für weitere Zusammenarbeit und laden dazu ein, Inhalte zu aktualisieren, verbessern und weiterzuentwickeln.

Demnach sollen Materialien nicht nur frei zugänglich sein, sondern auch dauerhaft aufbewahrt (Retain), genutzt (Reuse), angepasst (Revise), mit anderen Materialien kombiniert (Remix) und weiterverbreitet (Redistribute) werden können. (Wiley 2014) Diese Kriterien ermöglichen nicht nur einen uneingschränkten, kostenfreien Zugriff zu den Materialien, sondern respektieren gleichzeitig das deutsche Urheberrecht und die Urheberschaft gemäß internationaler Abkommen (vgl. Butcher (2013)], S. 6).

Die Tabelle stellt dar, wie diese Kriterien in die Praxis umgesetzt werden können und welche Qualitätsmerkmale dabei eine Rolle spielen.

Kriterium Qualitätsmerkmal
rechtliche Offenheit frei zugänglich, gemeinfrei oder offene Lizenz, Rechte Dritter sind geklärt
technische Offenheit kostenfrei, offene Formate, keine Bindung an propriätere Software
inhaltliche Nachnutzbarkeit offener Content, Inhalte sind modular aufgebaut (Einzelne Abschnitte können separat verwendet werden), Fachbegriffe werden erläutert, Beispiele sind nachvollziehbar, Materialien können angepasst werden
Transparenz der Entstehung Quellen und Ausgangsdateien sind verfügbar, Dokumentation der Veränderungen, Autor:innen werden genannt
didaktische Offenheit Lernziele sind formuliert, Zielgruppe ist benannt, Aufgaben und Übungen sind formuliert, verschiedene Nutzungsszenarien werden unterstützt
kollaborative Offenheit Beiträge weiterer Personen sind möglich, Feedbackprozesse sind vorgesehen, Community-Review wird unterstützt, Weiterentwicklungen sind gewünscht

Die genannten Kriterien verdeutlichen zugleich den wesentlichen Unterschied zwischen herkömmlichen Lehrmaterialien und OER. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Lizenzierung. Bei konventionellen Lehrmaterialien sind Nutzung, Bearbeitung oder Weiterverbreitung in der Regel nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Urheberrechtsinhaber:innen zulässig. OER hingegen werden unter offenen Lizenzen veröffentlicht, die diese Nutzungsrechte bereits im Vorfeld regeln. Dadurch wird transparent festgelegt, unter welchen Bedingungen Materialien verwendet, angepasst, kombiniert und weitergegeben werden dürfen. Die offene Lizenz schafft somit die rechtliche Grundlage für Nachnutzung und Zusammenarbeit und ist eines der zentralen Merkmale von OER. Mehr Informationen zum Thema Lizenzen befinden sich im Modul 2.

Neben der Lizenzierung spielen auch die verwendeten Dateiformate eine wichtige Rolle für die Offenheit von Lehr- und Lernmaterialien. Grundsätzlich wird zwischen proprietären und offenen Formaten unterschieden. Proprietäre Formate sind häufig an bestimmte Softwareprodukte gebunden, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist und deren Nutzung teilweise kostenpflichtig sein kann. Dies kann den Zugang zu Materialien sowie deren Bearbeitung und langfristige Verfügbarkeit einschränken.

Offene Formate hingegen basieren auf öffentlich dokumentierten Standards und können in der Regel unabhängig von einzelnen Anbietern genutzt werden. Sie fördern die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und erleichtern den langfristigen Zugriff auf Inhalte. Da offene Formate meist besser für die Weiterverarbeitung und Migration geeignet sind, tragen sie wesentlich zur nachhaltigen Verfügbarkeit und Nachnutzbarkeit von OER bei. Sie unterstützen damit einen zentralen Grundgedanken offener Bildungsressourcen: Materialien sollen nicht nur zugänglich, sondern auch langfristig nutzbar, bearbeitbar und weiterentwickelbar sein. So eignet sich beispielsweise eine bearbeitbare Datei im Markdown-, HTML- oder OpenDocument-Format besser für die Nachnutzung als ein ausschließlich in einem proprietären Format bereitgestelltes Dokument.

3. OER als Teil der offenen Publikationspraxis

Open Science beschreibt einen Ansatz, der darauf abzielt, wissenschaftliche Prozesse transparenter, zugänglicher und nachvollziehbarer zu gestalten. Dabei umfasst Open Science verschiedene Teilbereiche, die jeweils unterschiedliche Aspekte wissenschaftlicher Arbeit öffnen. Für die Hochschullehre spielen insbesondere Open Access, Open Research Data, Open Source Software und Code, sowie Open Educational Resources eine zentrale Rolle.

Besonders in den Bereichen OER und Open Access (OA) gibt es große Überschneidungen. Die zwei Konzepte stehen einerseits in enger Beziehung zu einander, gleichzeitig aber decken sie unterschiedliche Aspekte des Wissenschaftsbetriebs ab.

Open Access bezeichnet die freie und dauerhafte Zugänglichkeit wissenschaftlicher Texte. Ziel ist es, Forschungsergebnisse ohne finanzielle, technische oder rechtliche Zugangshürden verfügbar zu machen. Die Veröffentlichung kann entweder durch die Ablage einer Publikation in einem frei zugänglichen Repositorium erfolgen (Green Open Access) oder direkt in einer Open-Access-Zeitschrift, deren Inhalte unmittelbar offen zugänglich sind (Gold Open Access). Dadurch können wissenschaftliche Erkenntnisse weltweit gelesen, genutzt und verbreitet werden. (Butcher 2013, 13)

OER sind hingegen Lehr- und Lernmaterialien in jedwedem Medium (z. B. Lehrbücher oder Arbeitsblätter), die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden und daher nicht nur genutzt, sondern auch angepasst, kombiniert und weiterverbreitet werden dürfen. OER übertragen die Grundidee von Offenheit auf den Bildungsbereich und schaffen neue Möglichkeiten für Zusammenarbeit, Nachnutzung und gemeinsame Qualitätsentwicklung.(Butcher 2013, 13)

Wie Open Access und OER basiert auch Open Source auf dem Gedanken, Wissen und Ressourcen möglichst offen zugänglich und nachnutzbar zu machen. Im Mittelpunkt stehen hierbei jedoch nicht Publikationen oder Lehrmaterialien, sondern Software und Quellcode, die im Forschungs- und Lehrkontext eingesetzt oder entwickelt werden. Der zugängliche Quellcode ermöglicht es anderen, Programme zu prüfen, anzupassen, weiterzuentwickeln und für eigene Zwecke einzusetzen. Dadurch werden wissenschaftliche Ergebnisse besser nachvollziehbar und reproduzierbar. Gerade in einer zunehmend digitalisierten Wissenschaft spielt Open-Source-Software eine wichtige Rolle, da viele Forschungsprozesse auf digitalen Werkzeugen basieren. Offene Software verringert zudem Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern, erleichtert die langfristige Verfügbarkeit von Werkzeugen und fördert die gemeinschaftliche Entwicklung innovativer Lösungen durch Wissenschaft und Gesellschaft.

Insgesamt verbindet Open Science diese verschiedenen Ansätze zu einer umfassenden Vision einer offenen Wissenschaft (vgl. Abbildung). Ziel ist es, nicht nur Forschungsergebnisse, sondern möglichst viele Schritte des wissenschaftlichen Arbeitens – von Daten und Software über Publikationen bis hin zu Lehrmaterialien – transparent, zugänglich und nachnutzbar zu gestalten. OER sind damit ein wichtiger Baustein von Open Science und übertragen deren Grundprinzipien auf die Lehre.

Open Science

Abbildung: Open Science. Quelle: (UNESCO 2022, 6), lizenziert unter der Creative Commons Attribution 3.0 Intergovernmental Organization (CC BY-SA 3.0 IGO) Lizenz].

4. OER in der Rechtswissenschaft

Die Grundprinzipien von Open Educational Resources sind fachübergreifend anwendbar. Gleichzeitig unterscheiden sich Lehr- und Publikationspraktiken zwischen den Disziplinen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welchen konkreten Mehrwert OER für die rechtswissenschaftliche Lehre bieten können und in welchen Formen sie bereits heute eingesetzt werden.

4.1. Warum OER in der Rechtswissenschaft?

Die rechtswissenschaftliche Lehre ist in besonderem Maße von der Arbeit mit Texten geprägt. Lehrbücher, Fallsammlungen, Prüfungsschemata, Kommentare und weitere Lehrmaterialien bilden zentrale Bestandteile des Studiums und werden häufig mit erheblichem fachlichem und didaktischem Aufwand erstellt. OER bieten die Möglichkeit, diese Ressourcen über institutionelle Grenzen hinweg zugänglich zu machen, gemeinsam weiterzuentwickeln und langfristig nachnutzbar zu gestalten.

Aktualität

Recht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Neue Gesetze, Gerichtsentscheidungen und wissenschaftliche Debatten können dazu führen, dass Lehrmaterialien schnell veralten. Offene Lehrmaterialien lassen sich kontinuierlich aktualisieren und an neue Entwicklungen anpassen. Dadurch können aktuelle Inhalte zeitnah in die Lehre einfließen, ohne auf eine neue Auflage oder Neuveröffentlichung warten zu müssen.

Qualitätsentwicklung

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung lebt von Kritik, Diskussion und Weiterentwicklung. OER übertragen dieses Prinzip auf rechtswissenschaftliche Lehrmaterialien. Durch die offene Bereitstellung können Inhalte gemeinschaftlich überprüft, ergänzt und verbessert werden.

Zugänglichkeit

Nicht alle Studierenden verfügen über dieselben finanziellen Möglichkeiten oder den gleichen Zugang zu Bibliotheken und rechtswissenschaftlichen Literaturbeständen. Offene Lehr- und Lernmaterialien können dazu beitragen, solche Hürden zu reduzieren und einen niedrigschwelligen Zugang zu Lernressourcen zu schaffen. Dies unterstützt Chancengleichheit und kann die Teilhabe am Studium fördern.

Sichtbarkeit

Durch die offene Bereitstellung können rechtswissenschaftliche Lehrmaterialien einer breiteren Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden und somit zur Sichtbarkeit der eigenen Lehr- und Entwicklungsarbeit beitragen.

Didaktische Innovation

Offene Lehrmaterialien können leichter angepasst, erweitert und mit anderen Ressourcen kombiniert werden. Dadurch entstehen Freiräume für neue didaktische Ansätze und innovative Lehr-Lern-Formate. Gerade in einer Disziplin, die traditionell stark text- und literaturbasiert arbeitet, eröffnen OER neue Möglichkeiten für aktivierende Lehr- und Lernformate. So können beispielsweise Selbsttests, interaktive Fallbearbeitungen, Lernpfade oder digitale Übungen dazu beitragen, Lernende stärker in den Lernprozess einzubeziehen.

Öffentlichen Auftrag der Hochschulen

Hochschulen haben die Aufgabe, Wissen zu erzeugen, zu vermitteln und für die Gesellschaft zugänglich zu machen. OER unterstützen diesen Anspruch, indem sie Lehr- und Lernmaterialien über institutionelle Grenzen hinaus verfügbar machen. Dadurch können nicht nur Studierende und Lehrende, sondern auch weitere Interessierte von wissenschaftlich fundierten Bildungsressourcen profitieren.

4.2. Anwendungskontexte von OER in der Rechtswissenschaft

OER in der Rechtswissenschaft müssen nicht zwangsläufig als vollständige Lehrbücher vorliegen. Grundsätzlich können nahezu alle Lehr- und Lernmaterialien offen veröffentlicht werden. Die Bandbreite reicht von einzelnen Prüfungsschemata und Fallsammlungen bis hin zu interaktiven Selbstlernkursen oder umfassenden Lehrbuchprojekten.

Die folgenden Beispiele zeigen typische Einsatzbereiche von OER in der rechtswissenschaftlichen Lehre und verdeutlichen, wie offene Lehr- und Lernmaterialien in verschiedenen Phasen des Studiums genutzt werden können.

In Vorlesungen

In Arbeitsgemeinschaften

  • Fallsammlungen und Lösungsskizzen an Lehrstühlen
  • Prüfungsschemata
  • Gutachtentrainings
  • Urteilsbesprechungen als OA-Publikation/OER mit Möglichkeit der Darstellung unterschiedlicher Meinungen

Im Selbststudium

  • Selbstlernmodule
  • Quizze
  • Karteikarten mit Definitionen und Schemata

In der Examensvorbereitung

  • Fallarchive
  • Musterlösungen
  • Wiederholungskurse

6. Praxischeck: Qualitätscheck für vorhandenes Material

Glossar

  • OER
  • OEP (auch wenn schwierig)
  • OA/Open Access
  • OS/Open Source
  • Openness
  • offene Lizenz
  • Remix
  • Nachnutzung